Beleger­teilung

Wie ein Ende der Kassenbelegpflicht
bis 30 Euro 1.500 Kilometer Papier pro Tag spart.

Papierverbrauch für
Belege unter 30 EUR pro Tag

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Zahlen, Daten, Fakten
zur Belegerteilung:

Seit 1. Jänner 2016 müssen österreichische Unternehmen bei Transaktionen einen Beleg erstellen und ihren Kunden übergeben – es besteht eine sogenannte Belegerteilungspflicht. Der Kunde muss den Beleg vom Unternehmer entgegennehmen und bis außerhalb des Geschäftes mitnehmen. Falls die Finanz eine Kontrolle durchführt, sollte man den Beleg herzeigen können. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Betrages.

Das bedeutet, auch wer in der Früh einen Kaffee oder im Schwimmbad ein Eis um 2,50 € kauft, bekommt
einen Bon verpflichtend dazu. Dadurch entsteht unnötig viel Bürokratie, Aufwand und Müll.

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Was wir fordern.

Freie Wahlmöglichkeit für Kunden und Unternehmen:

Keine Belegerteilungspflicht bei Rechnungsbeträgen unter 30 Euro, außer der Kunde verlangt einen Beleg.

Die digitale Beleganzeige am Bildschirm soll ausreichend sein...

...wie dies in Deutschland bereits möglich ist (auch für Beträge über 30 Euro). Für den Unternehmer ist dies aber nicht verpflichtend, sondern eine Wahlmöglichkeit.

Fördertopf für Unternehmen zur Umrüstung der Kassensysteme.

Digitale Anzeige oder Umstellung auf andere digitale Lösungen.

Was wir nicht fordern.

Bei Abschaffung der Belegerteilungspflicht unter 30 Euro…​

...soll es nicht zu einer Verpflichtung kommen, einen digitalen Beleg zu erstellen.​

Wir fordern keinen Zwang, sondern nur die Möglichkeit auf eine Rechnung bei Beträgen unter 30 Euro zu verzichten.​

Wenn der Kunde eine Rechnung möchte, bekommt er sie auch weiterhin. Genauso soll dies möglich sein, wenn das Unternehmen weiterhin bei Beträgen unter 30 Euro eine Rechnung ausdrucken möchte (zB weil man System nicht umstellen möchte)​

Hintergrundinfos

Bereits im Jahr 2017 hat die Österreichische Nationalbank ausgerechnet, dass etwa 50 Prozent aller Zahlungen in Österreich unter 12,40 Euro und sogar 90 Prozent unter 51,40 Euro ausmachen.

Im Wesentlich orientieren wir uns an einer Studie der Johannes Kepler Universität Linz:
  • Diese Studie der JKU bezieht sich auf 12 Zentimeter Papierverbrauch, der durchschnittliche Kassabeleg ist aber laut neueren Quellen bereits 20 Zentimeter lang (zB wegen QR-Codes)
  • Unsere Annahme ist, dass 70% der Transaktionen unter 30 € sind. (Warum? Ungefähre Normalverteilung zwischen 12,4 Euro und 51,4 Euro)
  • Bei 4 Milliarden Transaktionen lt JKU-Studie insgesamt macht das 2,8 Mrd. Transaktionen unter 30 €
  • pro Jahr mal 20 Zentimeter durchschnittliche Länge = 560.000 Kilometer Belege pro Jahr / 365 = 1500 Kilometer pro Tag.
  • Basierend auf einer Studie von Volkswirt Friedrich Schneider und Elisabeth Dreer vom Institut für Bankwesen an der Kepler-Universität in Linz und der Annahme, dass ein Beleg im Durchschnitt 20 Zentimeter lang ist, kommen wir zu folgenden Ressourcenverbrauch bei Kassenbelegen bis 30,00 Euro:
    • Einkäufe unter 30,00 Euro haben in Österreich einen Papierverbrauch von 560.000 Kilometern jährlich. Das sind 1500 Kilometer pro Tag!
    • 1 km Papier entspricht laut der JKU-Studie 5,3 kg Holz
    • 5,3 kg Holz x 560.000 Kilometer/Jahr = 2.968.000 Kilogramm (2.968 Tonnen)
    • Das entspricht rund 2.950 Tonnen Holz pro Jahr bzw. 2000 Fichten (Höhe bis zu 20m).
  1. Eisgeschäft
    • 1000 Rollen pro Jahr á 80m
    • Kosten für 1 Rolle á 80m sind 2,06€
    • Kosten für das Unternehmen pro Jahr demnach ~2.100€
  1. Trafik
    • 24 Kilometer pro Jahr
    • 1 Rolle á 80m ergeben 300 Rollen pro Jahr
    • Kosten für den Trafikanten pro Jahr demnach ~620€

Nächste Schritte.

Legistische Anpassungen​

Für die Umsetzung der Forderungen betreffend der Betragsgrenze von 30 Euro sowie der digitalen Beleganzeige ist eine Änderung der BAO notwendig, also ein Beschluss durch den Nationalrat. Zusätzlich muss das BMF einen Erlass anpassen. Im Sinne einer raschen Umsetzung sollten diese Schritte bis Jahresende erfolgen.​

Einrichtung eines Fördertopfes für Unternehmen​

Die Anpassung der Kassensysteme verursacht Kosten, weshalb die Unternehmen dabei unterstützt werden sollen. Für die legistische Umsetzung sowie Finanzierung dieses Fördertopfes käme etwa das bmaw in Frage, für die Abwicklung die aws.​

Bürokratie & Müll reduzieren!​

Häufige Fragen.

Rechnungen unter 30 Euro betreffen hauptsächlich Güter des täglichen Bedarfs und werden derzeit meist nicht mitgenommen. In Zukunft soll deshalb unter 30 Euro grundsätzlich kein Beleg ausgedruckt werden, außer der Kunde verlangt dies. Natürlich muss der Unternehmer sein System nicht umstellen, sondern kann weiterhin wie gehabt einen Beleg ausdrucken.

Der Inhalt des Beleges (Rechnungsbetrag, etc.) wird dem Kunden nach dem Kauf auf einem Bildschirm angezeigt. Wenn der Kunde möchte, kann er natürlich auch auf einen ausgedruckten Beleg bestehen. Zusätzlich wird dem Kunden der Empfang eines digitalen Beleges ermöglicht, etwa durch einen QR-Code oder NFC. Natürlich muss der Unternehmer sein System nicht umstellen, sondern kann weiterhin wie gehabt einen Beleg ausdrucken.

Der Kunde bekommt – wenn er dies wünscht – auch weiterhin einen Beleg ausgestellt, mit dem er das Gewährleistungsrecht geltend machen kann.

Der Kunde bekommt – wenn er dies wünscht – auch weiterhin einen Beleg ausgestellt, mit dem die Abrechnung kontrolliert werden kann.

Nein, da nur die Pflicht zur Belegerteilung bei Beträgen unter 30 Euro entfällt. Der Unternehmer muss trotzdem seine Umsätze dem Finanzamt melden.

Nein, da Unternehmen auch weiterhin freiwillig bei Rechnungsbeträgen unter 30 Euro einen Beleg ausdrucken können. Es ist auch kein digitaler Beleg oder eine digitale Beleganzeige verpflichtend.

Wir als Wirtschaftsbund fordern einen Fördertopf für Unternehmen, die ihre Kassensysteme umstellen. Abgewickelt werden sollte diese Förderung von der aws.

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